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   BSG, 17.05.1977 - 10 RV 73/76   

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BSG, 17.05.1977 - 10 RV 73/76 (https://dejure.org/1977,11631)
BSG, Entscheidung vom 17.05.1977 - 10 RV 73/76 (https://dejure.org/1977,11631)
BSG, Entscheidung vom 17. Mai 1977 - 10 RV 73/76 (https://dejure.org/1977,11631)
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  • BSG, 19.05.1983 - 2 RU 79/82

    Unfallversicherungsschutz - Hausaufgabenbetreuung - Schadenersatz - Schüler

    Auszug aus BSG, 17.05.1977 - 10 RV 73/76
    Hiernach sind Dienstverrichtungen solche Handlungen eines Soldaten, die er zur Verrichtung des Wehrdienstes aufgrund besonderer Befehle oder allgemeiner Dienstvorschriften oder ungeschriebener soldatischer Pflichten und militärischer Grundsätze ausführt (vgl. BSGE 10, 251, 254; 18, 199; 20, 266, 268; 55, 141).

    Die soldatische Pflicht zur Instandhaltung der anvertrauten Ausrüstung gehört zu den Grundpflichten des Soldaten, die in der Pflicht zum treuen Bienen verankert sind (5 7 des Soldatengesetzes; vgl. auch Scherer, Komm. zum Soldatengesetz, 5. Aufl., Rdnr. 15 zu % 7 - 8 m.w"N.){ Die Tätigkeiten zur Instandhaltung der Ausrüstung sind deshalb nicht den Verrichtungen des täglichen Lebens wie z.B. Körperreinigung, Schuhputzen usw. gleichzusetzén, sofern nicht diese Verrichtungen ihrerseits nach den jeweiligen Umständen in einem engen inneren Zusammenhang mit dem Dienst stehen und deshalb noch dem "Wehrdienst" zugerechnet werden müssen (vgl. BSGE 55, 141, 145).

  • BSG, 10.06.1955 - 10 RV 390/54

    Versorgungsanspruch wegen

    Auszug aus BSG, 17.05.1977 - 10 RV 73/76
    Allerdings hat das BSG entsprechend dem für den Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung entwickelten Grundsatz, daß eine vom Unfallgeschädigten selbst geschaffene Gefahr unter bestimmten Voraussetzungen als die rechtlich wesentliche Ursache des Unfalls angesehen werden muß und ihr gegenüber die betriebliche Tätigkeit in ihrer ursächlichen Bedeutung zurücktritt (vgl. u.a. BSGE 50, 14, 15; BSG SozR EVO a.F. % 542 Nrn. 55 und 77), auch für das Versorgungsrecht angenommen, daß durch die Schaffung eines neuen und selbständigen Gefahrenbereiches durch den Beschädigten die für den schädigenden Erfolg wesentliche und eigentümliche Bedingung begründet werden und die andere Bedingung (Wehrdienstverrichtung, Ausübung des Wehrdienstes, wehrdiensteigentümliche Verhältnisse) dahinter zurücktreten kann (BSGE 1, 72, 76).
  • BSG, 13.10.1959 - 10 RV 63/57
    Auszug aus BSG, 17.05.1977 - 10 RV 73/76
    Hiernach sind Dienstverrichtungen solche Handlungen eines Soldaten, die er zur Verrichtung des Wehrdienstes aufgrund besonderer Befehle oder allgemeiner Dienstvorschriften oder ungeschriebener soldatischer Pflichten und militärischer Grundsätze ausführt (vgl. BSGE 10, 251, 254; 18, 199; 20, 266, 268; 55, 141).
  • BSG, 25.11.1976 - 9 RV 28/76

    Keine WDB, wenn eine gesundheitliche Schädigung durch das Verhalten des Soldaten

    Auszug aus BSG, 17.05.1977 - 10 RV 73/76
    Dies setzt jedoch voraus, daß das Verhalten des Soldaten in so hohem Grade vernunftwidrig' und gefährlich gewesen ist, daß er höchstwahrscheinlich mit einem Unglück hat rechnen müssen (Urteil BSG vom 25. November 1976 - 9 RV 28/76 -).
  • BSG, 18.01.1963 - 11 RV 1548/60

    Minderung der Erwerbsfähigkeit - Torpedoölvergiftung - Maschinenölvergiftung -

    Auszug aus BSG, 17.05.1977 - 10 RV 73/76
    Hiernach sind Dienstverrichtungen solche Handlungen eines Soldaten, die er zur Verrichtung des Wehrdienstes aufgrund besonderer Befehle oder allgemeiner Dienstvorschriften oder ungeschriebener soldatischer Pflichten und militärischer Grundsätze ausführt (vgl. BSGE 10, 251, 254; 18, 199; 20, 266, 268; 55, 141).
  • BSG, 06.08.1968 - 10 RV 420/66

    Die selbständige Herstellung von Sprengkörpern gehört nicht zu den

    Auszug aus BSG, 17.05.1977 - 10 RV 73/76
    des erkennenden Senats vom 6. August 1968 - 10 RV 420/66 - in KOV 1969, 76).
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